Motivbild der Seite
GROWO - Ihr Partner für sämtliche Bauprojekte
Motivbild der Seite
GROWO - Ihr Partner für sämtliche Bauprojekte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Leistungen, welche im Bauvertrag, in der Bau- und Leistungsbeschreibung oder im beauftragtem Angebot genannt werden. Mit Unterfertigung des Bauvertrages bzw. Beauftragung des Angebotes, in mündlicher oder schriftlicher Form, werden alle vorhergehenden Zusagen und Vereinbarungen aller Art aufgehoben. Sollte aus irgendeinem Grund eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, bleiben die restlichen Bestimmungen in Kraft. Aufträge und Ergänzungen gelten als angenommen, sobald sie von der Geschäftsführung gegengezeichnet sind.

1. Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen sind unverbindlich. Der Baubeginn erfolgt nach Zustellung des Baubescheides und nach Einlangen von Bankgarantie und Anzahlung. Von Behörden zwingend vorgeschriebene Auflagen, die Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages erfordern, setzen die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist außer Kraft.

2. Preise

Sämtliche angebotene und vereinbarte Preise verstehen sich in Euro.

Bei Pauschalaufträgen gelten alle Preise als Fixpreise, bezogen auf den Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung. Wir entbinden uns von der Fixpreiszusage, sofern von Behörden Ergänzungen oder Änderungen vorgeschrieben werden, die den Leistungsumfang gegenüber dem Bauvertrag oder der Bau- und Leistungsbeschreibung verändern. Selbiges gilt auch für Preisänderungen der Industrie, Hersteller und Lieferanten. Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Erfolgt die Abrechnung nach tätsächlichen Aufwand, gelten die angebotenen Einheitspreise laut beauftragtem Angebot. Preisänderungen der Industrie, Hersteller und Lieferanten werden entsprechend weiterverrechnet. Zusatzleistungen, welche nicht im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

3. Zahlungen

Pauschalaufträge:  Nach Unterfertigung des Bauvertrages, spätestens jedoch 14 Tage vor Baubeginn, sind 15,0% der Auftragssumme bzw. die im Bauvertrag vereinbarte Summe als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist mittels Bankgarantie einer österreichischen Bank sicher zu stellen. Die Verrechnung erfolgt in Teilrechnungen laut vereinbartem Zahlplan. Die im Zahlplan genannten Beträge sind in Bezug der gesamten Auftragssumme angepasste Summen und entsprechen nicht dem tatsächlichem Wert der einzelnen Ausführungen! Bei nicht ausgeführten Leistungen werden die tatsächlichen Kosten lt. Angebot bzw. Kalkulation in Abzug gebracht. 

Abrechnung nach Aufwand: Die Rechnungslegung erfolgt gemäß der bei der Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsweise.

Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung bzw. innerhalb der auf der Rechnung angeführten Zahlungfrist ohne jeden Abzug zu tätigen. Nicht vereinbarter Abzug von Skonto oder Nachlässen wird nicht annerkannt und umgehend mit 4,0% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsverzug

Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen oder Zahlungsverzug berechtigen uns, Lieferleistungen bzw. die Arbeiten einzustellen. Mehrkosten durch neuerliche Baustelleneinrichtungen bzw. Absiedelungen werden vom Auftraggeber anerkannt. Bei Terminverzögerungen, hervorgerufen durch Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten. Im Falle des Zahlungsverzugs werden einmalig € 40,00 Mahnspesen und 4,0% p.a. Verzugszinsen verrechnet.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung wird für alle Lieferungen und Leistungen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Auftraggeber in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes verpflichtet sich der Auftraggeber bereits jetzt, alle daraus folgenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers an diesen abzutreten und dies auch dem allfälligen weiteren Käufer spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen.

6. Gewährleistung

Auf die im Bauvertrag aufgelisteten Arbeiten und Lieferungen leisten wir auf die Dauer von 3 Jahren, ab dem Tag der Übernahme durch den Kunden, Gewähr für eine ordnungsgemäße Lieferung bzw. Montage der Erzeugnisse. Für Teile fremden Ursprungs wird genau jene Gewähr übernommen, die vom Hersteller dem Auftragnehmer gegenüber geleistet wird. Berechtigterweise gerügte Mängel werden von uns umgehend behoben. Von der Garantie ausgeschlossen sind natürliche Abnützungen, Beschädigungen durch Gewalt, durch unsach-gemäße Behandlung oder elementare Einflüsse. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Auftreten vom Auftraggeber schriftlich gemeldet werden. Geringfügige Abweichungen in den Dimensionen, Ausführungen, Strukturen und Farbtönungen der Bauteile berechtigen nicht zu Reklamationen.

7. Mängel

Sollten Mängel bei gelieferten Gegenständen auftreten, sind wir oder der zuständige Sub-lieferant berechtigt, die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie innerhalb angemessener Frist auszutauschen. Ansprüche des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preis-minderung werden dadurch ausgeschlossen.

8. Stornierung

Bei Rücktritt vom Auftrag beträgt die Stornogebühr 10,0% der Auftragssumme, nach Arbeitsbeginn je nach Leistungsstand entsprechend mehr.

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt während der Bauarbeiten kostenlos Wasser und Strom zur Verfügung. Die Zufahrt zum Baugrundstück, auf welchem die beauftragten Leistungen durchzuführen sind, muss mit einem Lastkraftfahrzeug bis 40 Tonnen ohne Schwierigkeiten möglich sein.

Sollte im beauftragtem Angebot keine Baustellenkoordination enthalten sein, obliegt die Verantwortlichkeit beim Auftraggeber, einen Baustellenkoordinator zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Baustellenkoordination zu bestellen!

Vor Baubeginn müssen für das Ausstecken des Objektes alle Grenzpunkte mittels Metallmarken vom Geometer vorhanden sein. Die Gebäudeabstände von den Grundstücksgrenzen und die Abstände von den Grenzeckpunkten des Grundstückes zu den Eckpunkten des Objektes müssen im Einreichplan oder in einem Absteckplan angegeben sein!

Bauseits ist vor Baubeginn eine Leitungseinweisung durch die Leitungsträger auf dem Baugrundstück zu beauftragen und durchzuführen. Vorhandene Leitungen auf dem Baugrundstück sind entsprechend einzumessen und zu kennzeichnen. Weiters sind Leitungspläne der entsprechenden Leitungsträger anzufordern und vor Baubeginn an die Firma GROWO Projekt GmbH zu übermitteln. Für Beschädigungen von nicht bekannten Leitungen im Zuge der Bauarbeiten, übernimmt die Firma GROWO Projekt GmbH keinerlei Haftung.

Sämtliche Rohr- und Leitungsanschlüsse sind vor dem weiteren Überbauen (Estrich, Putze, Vosatzschalen, usw.) normgerecht und dicht auszuführen und entsprechend zu überprüfen. Eine entsprechende Fotodokumentation und Dichtheitsprüfung der Übergänge ist erforderlich.

Für bauseitig beigestellte Geräte, Materilaien und Arbeitskräfte sowie Leistungen und Ausführungen haftet ausschließlich der Auftraggeber und ist die Firma GROWO Projekt GmbH schad- und klaglos zu halten.

10. Datenschutz (Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Zum Zwecke der Vertragsabwicklung mit Ihnen (für die Angebotslegung, Preisanfragen, Rechnungen, Aktenvermerke, Schriftverkehr, etc.) und zur Durchführung des vereinbarten Auftrages werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) verarbeitet. Soweit dies für die Vertragabwicklung notwendig ist, werden Ihre Daten auch an Dritte - Subfirmen, Lieferanten - weitergegeben. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt sowohl in mündlicher, als auch in schriflicher Form (Postweg, E-Mail, WhatsApp, SMS, ...).

Erstelltes Bildmaterial (Fotos, Videos, ...) welches für die Angebotserstellung notwendig ist bzw. nach Beauftragung der Arbeiten für die interne Baustellendokumentation verwendet wird, dient ausschließlich der internen Ablage und wird von uns nicht veröffentlich.

Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 60 Tagen in schriftlicher Form gekündigt werden.

Sollte es zu einem Missbrauch etwaiger Daten durch unsere Subfirmen oder Lieferanten kommen, ist die Firma GROWO Projekt GmbH schad- und klaglos zu halten.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Graz. Als Gerichtsstand wird das für Graz zuständige, sachlich kompetente Gericht vereinbart.

12. Nebenabreden

Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der GROWO Projekt GmbH schriftlich bestätigt werden.

13. Covid-19

Für Verzögerungen und daraus entstende Kosten des Auftraggebers aufgrund der sich ständig ändernden Covid-19 Situation übernimmt die Firma GROWO Projekt GmbH keinerlei Haftung und Gewähr.